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Fachsenat für Steuerrecht: Aus dem Fachsenatsrundschreiben 9/Periode 2000--2005 vom April 2003

Dr. Karl Bruckner, Dr. Thomas Keppert, 1ÖStZ 2003/406ÖStZ 2003, 237 Heft 10 v. 15.5.2003

1. Getränkesteuerrückvergütung: Schlussanträge des Generalanwalts2)2)Siehe auch schon Fraberger, ÖStZ 2003/332a.

Am 20. 3. 2003 wurden die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-147/01 , Weber's Wine World ua, veröffentlicht. Der Generalanwalt kam in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich die Rückzahlungsverbote in den Landesabgabenordnungen nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, auch wenn sie auf Personen Anwendung finden, die Anlassfälle des ersten Rechtsganges vor dem EuGH waren. Die Rückzahlungsverbote sind aber nur dann mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn nur Abgaben davon betroffen sind, die wirtschaftlich von einem anderen getragen wurden. Ferner muss die Bestimmung dem Äquivalenzgrundsatz und dem Effektivitätsgrundsatz entsprechen. Um dem Effektivitätsgrundsatz zu genügen, muss die Bestimmung nach Meinung des Generalanwalts folgende Standards erfüllen:

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