Die Autoren untersuchen zum einen, inwieweit Drittstaatsangehörige die Möglichkeit besitzen, sich aufgrund von in Doppelbesteuerungsabkommen enthaltenen Diskriminierungsverboten mittelbar über die im nationalen Gesetz umgesetzten Wahlrechte für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten auf die Grundfreiheiten des EGV zu berufen. Zum anderen beurteilen sie, ob sich Drittstaatsangehörige selber im Rahmen ihrer Besteuerung in einem Mitgliedstaat unmittelbar aufgrund der Diskriminierungsverbote der Doppelbesteuerungsabkommen im steuerlichen Bereich auf die Grundfreiheiten des EGV berufen können.