Das deutsche Steueränderungsgesetz 2001 hat ab 1. 1. 2001 das umsatzsteuerliche Abzugsverfahren abgeschafft und eine alleinige Steuerschuldnerschaft des (dt) Auftraggebers namentlich ausländischer Dienstleister und Werklieferer eingeführt (Umkehrung der Umsatzsteuerschuld oder reverse-charge-System). Die europarechtlich veranlasste Regelung entlastet im Wesentlichen steuerausländische Unternehmer.