Der Beitrag beschäftigt sich mit einer erstmals ab der Veranlagung für das Jahr 2000 geltenden ertragsteuerlichen Regelung betreffend die Behandlung der Einkünfte selbständiger Künstler und Schriftsteller. Die Autoren widmen sich zunächst den Tatbestandsmerkmalen für die Anwendung der Verteilungsregel und setzen sich anschließend mit der Aufrollung bereits rechtskräftig veranlagter Zeiträume auseinander.