Die EStR 2000 ordnen bestimmte Anteilsrechte an Agrargemeinschaften als Substanzgenussrechte gemäß § 8 Abs 3 Z 1 KStG ein. Zu erwarten sei, dass der BMF-Erlass vom 8. 10. 2001 betreffend Nichtanwendbarkeit der EStR-Ausführungen für Agrargemeinschaften wieder aufgehoben werde, da er keine Änderung der Rechtslage, sondern lediglich eine Bereinigung der Vergangenheit und Erleichterungen bewirke.