BAO: § 200 Abs 1
Der Berufungswerber erzielt aus der Vermietung diverser Objekte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge des Berufungsverfahrens beantragte er die endgültige Veranlagung und legte für jedes Mietobjekt eine Prognoserechnung vor.
Der Berufungssenat verneinte die Berechtigung zur Erlassung vorläufiger Abgabenbescheide.