EStG 1988: § 4 Abs 4
Strittig war, ob das Honorar des Berufungswerbers (Facharzt) an die Ehegattin für die Erstellung von Vortragsunterlagen und die Vorbereitung von Publikationen iHv 10.000 S als Ausgabe abzugsfähig ist. Vorgelegt wurde lediglich eine von der Ehegattin unterschriebene Bestätigung, dass sie für näher umschriebene Schreib- und Computerarbeiten 10.000 S erhalten habe.