Hausdurchsuchungen der Finanzstrafbehörden können sowohl nach dem Finanzstrafgesetz wie auch nach der Strafprozessordnung durchgeführt werden. In diesem Artikel soll die Behandlung von Zufallsfunden bei Hausdurchsuchungen dargestellt werden.
Hausdurchsuchungen der Finanzstrafbehörden können sowohl nach dem Finanzstrafgesetz wie auch nach der Strafprozessordnung durchgeführt werden. In diesem Artikel soll die Behandlung von Zufallsfunden bei Hausdurchsuchungen dargestellt werden.