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Beschlagnahme von „Zufallsfunden“ bei verwaltungsbehördlichen Hausdurchsuchungen nach dem FinStrG

Rainer G. MoltasÖStZ 2002/269ÖStZ 2002, 162 Heft 7 v. 1.4.2002

Hausdurchsuchungen der Finanzstrafbehörden können sowohl nach dem Finanzstrafgesetz wie auch nach der Strafprozessordnung durchgeführt werden. In diesem Artikel soll die Behandlung von Zufallsfunden bei Hausdurchsuchungen dargestellt werden.

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