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DBA-Iran unterzeichnet

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/263cÖStZ 2002, 149 Heft 7 v. 1.4.2002

Am 12. 3. 2002 wurde anlässlich des Staatsbesuchs des iranischen Präsidenten Khatami in Wien ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Iran unterzeichnet. Das Abkommen folgt in allen wesentlichen Punkten dem Konzept des OECD-Musterabkommens. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats bei Dividenden ist auf 5% (im Schachtelverhältnis bei 25%iger Mindestbeteiligung) bzw auf 10 % (im Streubesitzfall) eingeschränkt. Das Quellenbesteuerungsrecht für Zinsen ist mit 5% begrenzt, Quellensteuerbefreiungen sind für Exportförderungskredite und für Zwischenbankzinsen vorgesehen. Das Quellenbesteuerungsrecht für Lizenzgebühren beträgt ebenfalls 5%. Als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird österreichischerseits grundsätzlich die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt sowie auf iranischer Seite die Anrechnungsmethode vorgesehen.

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