Das BMF hat in den EStR 2000 (Rz 5030ff) seine Rechtsansicht zur steuerlichen Behandlung von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften bekannt gegeben. Im Einkommensteuerprotokoll 2001, GZ 0101/2-IV/6/01, wurde eine Information für Verantwortliche in Agrargemeinschaften über die KESt-Pflicht von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften verlautbart.