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Kommunalsteuerverkürzung (Urlaubsentschädigungen), Verschulden eines Vorstandsmitglieds

JudikaturÖStZ 2002/258ÖStZ 2002, 140 Heft 6 v. 15.3.2002

KommStG: § 15 Abs 3VStG: § 5

Klarzustellen ist, dass es sich bei der Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs 1 KommStG 1993 um kein so genanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG handelt, bei welchem Fahrlässigkeit widerleglich vermutet wird, weil zum Tatbestand der Kommunalsteuerverkürzung des § 15 Abs 1 KommStG der Eintritt eines Schadens gehört.

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