Der Verfasser nimmt zur Bedeutung des VfGH-Erkenntnisses vom 13. 12. 2001, B 225/97, Stellung, indem er sich mit dem Verfahrensablauf, den Schlussfolgerungen des VfGH, den Konsequenzen aus diesem Erkenntnis für die Energieabgabenvergütung sowie darüber hinausgehenden Konsequenzen und der zukünftigen Entwicklung befasst.