Seit 1. 1. 2002 kommen die Bestimmungen des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im deutschen Baugewerbe zur Anwendung. In diesem Zusammenhang gibt es mehrere Zweifelsfragen, auf die im Beitrag eingegangen wird: Begriff der Bauleistung, Steuerabzugsverpflichteter, Einbehaltung, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrags, Abrechnung mit dem Leistenden, Abstandnahme vom Steuerabzug, Erteilung der Freistellungsbescheinigung, Haftung, Entlastung aufgrund von DBA, Verwendung des Steuerabzugsbetrages, Erstattungsverfahren und Geldbußen.