Mit dem Urteil von 27. 9. 2001 Cibo Participations hat der EuGH eine wesentliche Klarstellung über den Umfang des Vorsteuerabzugs von gemischten Holdinggesellschaften getroffen. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen dieses Urteils auf die österreichische Beratungs- und Verwaltungspraxis.