Im Artikel wird zum Erkenntnis des VwGH vom 30. 10. 2001, 97/14/0140, betreffend Geltendmachung von Fahrtkosten, wenn am selben Ort gleichzeitig eine selbständige und eine nicht selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, Stellung genommen.
Im Artikel wird zum Erkenntnis des VwGH vom 30. 10. 2001, 97/14/0140, betreffend Geltendmachung von Fahrtkosten, wenn am selben Ort gleichzeitig eine selbständige und eine nicht selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, Stellung genommen.