Dr. Erich NovacekÖStZ 2002/208ÖStZ 2002, 136 Heft 6 v. 15.3.2002
Die Ausführungen von Kaufmanngeben keinen Anlass, die Ausführungen im Artikel ÖStZ 2001/393 zu berichtigen. Im Folgenden soll daher in der gebotenen Kürze Stellung genommen werden: