Am 27. 2. 2002 wurde in Rabat ein Doppelbesteuerungs-abkommen mit Marokko unterzeichnet. Das Abkommen orientiert sich ebenfalls im Wesentlichen am OECD-MA. Die Quellensteuerbegrenzungen bei Dividenden betragen 5% im Schachtelverhältnis und 10% im Streubesitz, bei Zinsen generell 10% (mit Steuerbefreiungen im Bereich "öffentlicher" Darlehen sowie im Bereich der staatlichen Exportförderung) und bei Lizenzgebühren ebenfalls 10%. Als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wendet Österreich grundsätzlich die Befreiungsmethode, Marokko die Anrechnungsmethode an. Eine ausführlichere Besprechung des DBA erscheint demnächst.