Sobald das paraphierte neue DBA mit Polen in Wirksamkeit tritt, wird es in Übereinstimmung mit dem OECD-MA vorsehen, dass Bauausführungen mit einer 12 Monate übersteigenden Dauer eine Betriebstätte begründen. Die bisherige Regelung, dass eine Bauausführung erst nach 24 Monaten zur Betriebstätte wird, ist damit nicht mehr anzuwenden.