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Umsatzsteuerliche Beurteilung von Erlösen aus einem „Fanartikel-Shop“ eines Fußballvereines

RechtsmittelentscheidungenÖStZ 2002/183ÖStZ 2002, 111 Heft 5 v. 1.3.2002

BAO: § 45

Der Berufungswerber, ein gemeinnütziger Sportverein, der seinen Spielbetrieb in der höchsten Meisterschaftsklasse unterhält, erzielt Umsätze aus dem mit Gewinnaufschlag durchgeführten Verkauf sog „Fanartikel“ (zB Schals, Dressen, Kappen; aber auch CD's und Bettwäsche), der einerseits in einem Raum des Stadions, andererseits aber auch in anderen - keinem räumlichen Zusammenhang aufweisenden - Verkaufsstellen erfolgt.

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