KStG: § 2 Abs 3
Eine oö Gemeinde betreibt den örtlichen Friedhof und errichtete eine neue Leichenhalle. Für die dort aufbewahrten und ausgesegneten Leichen werden den Angehörigen Benutzungsgebühren vorgeschrieben. Fraglich ist, ob für die Errichtung und Erhaltung der Halle ein Vorsteuerabzug zusteht. Dies ist aus folgenden Gründen zu verneinen: