BAO: § 188 Abs 1 lit b, Abs 2 und 3, § 192
Der Berufungswerber ist Kommanditist einer GmbH & Co KG und Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft und bezieht aus diesen Tätigkeiten Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die gem § 188 BAO gesondert festgestellt werden, und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.