EStG 1988: § 6 Z 1 und 2, § 7 Abs 1, § 8 Abs 3
Der Berufungswerber erwarb am 24. 2. 1988 den in den gemieteten Geschäftsräumlichkeiten am Hauptplatz des Kurortes H. betriebenen Gastgewerbebetrieb. Der lt Rechnung über den Kauf ausgewiesene Firmenwert von rd 300.000 S wurde aktiviert und in der Folge auf fünf Jahre abgeschrieben.