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Sicherungssteuer bei Übertragung auf ein inländisches Depot?

Dr. Nina Doralt, MCJÖStZ 2002/173ÖStZ 2002, 104 Heft 5 v. 1.3.2002

Die Einkommensteuerrichtlinien nennen in Rz 7720a die „Depotübertragung“ als Auslöser für die Sicherungssteuer nach§ 42 Abs 4 InvFG. Der Begriff der Depotübertragung wird an dieser Stelle nicht definiert. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob demnach auch bei Depotübertragungen von einem inländischen Depot auf ein (anderes) inländisches Depot Sicherungssteuer anfällt.

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