In der Zeit vom 11. bis 14. 2. 2002 fanden im BMF in Wien Verhandlungen zum Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Venezuela statt, die auf der Grundlage eines bereits vor Jahren erarbeiteten Erstentwurfes zur Paraphierung eines unterzeichnungsreifen Abkommensentwurfes geführt haben. Der Entwurf orientierte sich weitgehend am OECD - MA und sieht folgende Quellenbesteuerungsrechte vor: Dividenden 5% im Schachtelverhältnis (bei 15%iger Mindestbeteiligung), 15% im Portfoliofall, Zinsen 4,95% bei Zwischenbankzinsen, sonst 10%, Quellensteuerfreiheit für öffentlich garantierte Exportkredite, Lizenzgebühren 5%. Die betriebstättenbegründende Mindestbaustellendauer beträgt 9 Monate. Vereinbart wurde ferner der "große" Auskunftsverkehr unter der Bedingung des Abschlusses eines Durchführungs-Verwaltungsübereinkommens.