Der BFH befasste sich in zwei am 24. 5. 2001 veröffentlichten Entscheidungen (I R 100/98 und I R 119/98) mit folgenden grundsätzlichen Fragen in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Stock Options: In welchem Zeitpunkt entsteht die Steuerpflicht und was ist dann ihre Bemessungsgrundlage? - Wofür werden dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Stock Options eingeräumt? - Kommt eventuell eine Progressionsminderung in Betracht? - Welche Anforderungen sind an den unmittelbaren Arbeitgeber hinsichtlich der Einbehaltung der anteiligen Lohnsteuer zu stellen. Der Autor setzt sich in seiner Abhandlung mit diesen beiden Entscheidungen auseinander und würdigt ihre Bedeutung für die zukünftige Besteuerung von Stock Options in Deutschland.