Die EU-Kommission hat in einer Empfehlung vom 30. 5. 2001 neue Rahmenbedingungen zur Berücksichtigung von Umwelt-aspekten im Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie im Lagebericht und Konzernlagebericht festgelegt. Die gegenständlichen Ausführungen zeigen die wesentlichen Inhalte der Empfehlung auf; insbesondere wird auf die darin enthaltenen Abweichungen bzw Erweiterungen bisheriger Regelungen hingewiesen, weiters werden Unschärfen der Empfehlung erläutert sowie Gemeinsamkeiten mit den IAS aufgezeigt.