Die österreichischen Höchstgerichte haben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Nutzungseinlagen in Körperschaften inhaltlich noch nicht ausdrücklich Stellung bezogen. Die österreichische Finanzverwaltung vertritt grundsätzlich die Steuerneutralität von Nutzungseinlagen in Kapitalgesellschaften, stellt es den Abgabenbehörden aber frei, eine abweichende Auffassung zu vertreten. Der deutsche BFH geht von der ertragsteuerlichen Unbeachtlichkeit von Nutzungseinlagen aus. Im Beitrag werden die bestehende Judikatur und Literatur hinterfragt und einer kritischen Würdigung unterzogen.