Der „elektronische Rechtsverkehr Jahresabschlüsse“ (ERV-JAb) ermöglicht die gemäß §§ 377 bis 281 HGB verpflichtende Einreichung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch in elektronischer Form. Der Autor geht der Frage nach, welche Kriterien bei der Beratung der Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Neuerungen aus rechtlicher und praktischer Sicht zu beachten sind.