Steuern sind im Konkurs und Ausgleich als Konkurs- oder Masseforderung einzuordnen. Der Beitrag erörtert zunächst die dafür maßgebenden insolvenz- und steuerrechtlichen Kriterien im Allgemeinen. Danach werden zahlreiche konkrete Fallkonstellationen insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer dargestellt.