Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise wurde erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des BMF gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern veranstaltet, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde das Umsatzsteuerprotokoll 2001 erstellt, das nachfolgende Punkte beinhaltet (Details auf der BMF-Homepage www.bmf.gv.at ):