vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EU-Stipendien für die Teilnahme an einem dreijährigen universitären Forschungsnetzwerk in Spanien (EAS 1924 v 4. 9. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF - Auszüge bearbeitet von MR Dr. Heinz JirousekDBA-SpanienÖStZ 2002/100ÖStZ 2002, 59 Heft 3 v. 1.2.2002

Nach österr Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen. Dies gilt auch für Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der LStR 1999); sie stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Werden TMR-Stipendien aus Anlass der Teilnahme an einem dreijährigen Forschungsnetzwerk an einer spanischen Universität von dieser Universität ausbezahlt, dann kann Spanien nicht entgegengetreten werden, wenn es gem Art 16 DBA-Spanien das Besteuerungsrecht an diesen Arbeitslöhnen in Anspruch nimmt. Auf der Grundlage von Art 24 des Abkommens ist in diesem Fall in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren. (SWI 2001, 534)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!