Mit Beschluss vom 27. 8. 2002, EU 2002/0004, hat der VwGH die Besteuerung der Auslandsdividenden an den EuGH herangetragen und dabei auch die Begünstigung von Domizilgesellschaften in Drittstaaten angesprochen. Im Artikel werden die Vorabentscheidungsfragen sowie Ausführungen im Vorlagebeschluss wiedergegeben.