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Verordnung betreffend Abgabe der UVA ab 2003

ÖStZ 2002/1083ÖStZ 2002, 637 Heft 24 v. 15.12.2002

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen abgeändert wird

Auf Grund des § 21 Abs 1 zweiter Unterabsatz des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl Nr 663, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr 132/2002 wird verordnet:

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