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Abkommensberechtigung nach dem DBA-USA (EAS 2080 v 2. 7. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF 1)DBA-USA (E)ÖStZ 2002/1075ÖStZ 2002, 624 Heft 23 v. 1.12.2002

Eine österr GmbH, die nicht unter die Ausschlussbestimmungen des Art 16 DBA-USA fällt (Ausschluss potentieller Steuerumgehungsgesellschaften) ist berechtigt, die nach dem DBA in den USA vorgesehenen Steuerentlastungen in Anspruch zu nehmen. Das Schlussprotokoll zu Art 4 betrifft nur Fälle, in denen die österr GmbH in den USA für eine Durchgriffsbesteuerung optiert hat; in diesem Fall richtet sich die Entlastungsberechtigung in den USA danach, ob die Gesellschafter der GmbH die Ansässigkeitsvoraussetzungen des DBA-USA erfüllen.

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