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Hebt das Zinsenrechts-Änderungsgesetz die Zahlungsmoral?

ArtikelrundschauAllgemeines -- national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2002/982ÖStZ 2002, 590 Heft 22 v. 15.11.2002

(Pinter, SWK 25/2002, W 69)

Mit dem ZinsRÄG traten neue Regelungen in Kraft, die beim Zahlungsverzug in der Praxis einschneidende Änderungen bringen. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Schuldner bei Geschäften zwischen Unternehmen zukünftig Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.

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