In zunehmendem Ausmaß wird versucht durch vertragliche Gestaltungen und Erteilung von „Transportaufträgen“ durch inländische Abnehmer die Besteuerung im Bestimmungsland (Versandhandelsregelung) zu vermeiden. In diesem Beitrag soll untersucht werden, inwieweit zur Vermeidung ungewollter Wettbewerbsverzerrungen und Aufkommensausfällen eine Besteuerung von im großen Stil organisierten „Abholfällen“ als (im Inland zu versteuernde) Versendungsfälle möglich und geboten ist.