(Kofler, SWK 23/24/2002, S 648)
Art 6 Abs 3 UStG normiert eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, für die im Übrigen gemäß § 26 Abs 1 UStG die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß gelten. Nach Ansicht von Kofler sind diese bei der Interpretation der Befreiungsbestimmung bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt worden.