(Stangl/Widhalm, SWK 23/24/2002, S 638)
Mit Erkenntnis vom 20. 3. 2002, 99/15/0041, hat der VwGH festgestellt, dass die Abtretung eines Mietrechts an einer Wohnung, die zu Wohnzwecken benutzt wird, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und befasst sich anschließend mit dem zitierten Erkenntnis. Weiters werden die Konsequenzen dieses Erkenntnisses zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Nutzungsrechten an Grundstücken erläutert.