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Die Zulässigkeit der Vermögensbildung und der Vermögenshöhe eines gemeinnützigen Vereins aus Sicht der Praxis

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/933ÖStZ 2002, 520 Heft 20 v. 15.10.2002

(Renner, SWK 23/24/2002, S 618)

Vereine, die abgabenrechtlich begünstigte Zwecke verfolgen, benötigen hiezu eine gewisse „Mindestausstattung“ an Kapital bzw Vermögen, um diese Zwecke dauerhaft erfüllen zu können. Zur Frage, in welchem Ausmaß es zulässig ist, Mittel „auf die hohe Kante“ zu legen, wurden bislang kaum konkrete Aussagen getroffen. Die Finanzverwaltung hat dazu an verschiedenen Stellen der VereinsRL 2001 Stellung genommen, die im Beitrag komprimiert dargestellt und kommentiert werden.

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