(Thunshirn, ÖStZ 15/2002, S 378 )
Die Regelungen über die Bildung von Steuerabgrenzungen im Sinne des § 198 HGB sind auch von Privatstiftungen anzuwenden. Auf Grund der steuerlichen Sondervorschriften ergeben sich hier jedoch Besonderheiten. Unter anderem befasst sich Thunshirn mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Zwischensteuer zu aktivieren ist.