(Beiser, ÖStZ 15/2002, S 374 )
Der Beitrag geht den Fragen nach, wann der Handelsvertreter seinen Ausgleichsanspruch gewinnwirksam realisiert und wann der Unternehmer seine Ausgleichsverpflichtung aufwandswirksam in Handels- und Steuerbilanz zu erfassen hat. Dabei wird zwischen aufrechten Handelsvertreterverhältnissen und dem Fall der Vertragsbeendigung differenziert.