(Adamovic, RdW 8/2002, S 471 )
Für die Vereinbarung eines Übertrittes der am 31. 12. 2002 bestehenden Abfertigungsverhältnisse gemäß § 47 Abs 1 BMVG ist nach Ansicht des Autors eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Neuregelung im Vergleich zu den alten Bestimmungen (§ 23 AngG ua) nach Art einer Bilanz erforderlich, die er im Beitrag anstellt.