Die Euroumstellung, ein Aus für die Stempelmarken und damit im Zusammenhang der Entfall einiger gebührenrechtlicher Tatbestände, für die bislang feste Gebühren zu entrichten waren, das sind die Schwerpunkte der grundsätzlich mit 1. 1. 2002 wirksam gewordenen Änderungen im Gebührengesetz durch das AbgÄG 2001. Von Höhepunkten im Sinne echter Highlights kann zweifellos nicht gesprochen werden, da insbesondere die bereits mehrfach angekündigte Beseitigung des Nebeneinanders von Gebühren und (Bundes- bzw Landes-)Verwaltungsabgaben unterblieb und auch Vorschläge der Steuerreformkommission1)) weiterhin unberücksichtigt blieben. Auch ansonsten harren wichtige Korrekturen2)) nach wie vor ihrer Umsetzung.