Mit Urteil vom 18. 1. 2001, Rs C-113/99 , hat der EuGH entschieden, dass die Mindestkörperschaftsteuer nicht gegen Art 10 der RL 69/335/EWG verstößt. Nach Ansicht von Novacek (ÖStZ 9/2001, S 192) bestehen ungeachtet der negativen Entscheidungen des EuGH und des VfGH weiterhin erhebliche Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Mindestkörperschaftsteuer mit dem Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht. Der Autor tritt der Auffassung von Novacek zur Gemeinschaftsrechtswidrigkeit entgegen. Auf verfassungsrechtliche Fragen geht er nicht ein, da diese Thematik seines Erachtens bereits hinreichend im Schrifttum untersucht wurde.