Im Erkenntnis vom 25.09.2001, 99/14/0217, hat sich der VwGH mit der Frage der Verwertung deutscher Betriebsstättenverluste in Österreich auseinander gesetzt. Er spricht sich für die Berücksichtigung von Auslandsverlusten bei DBA mit Befreiungsmethode aus und geht damit von seiner bisherigen Auffassung ab, wonach ausländische Verluste lediglich im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes im Inland zu berücksichtigen sind. Nach einer Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe werden die unmittelbaren Auswirkungen des Erkenntnisses erörtert.