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Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft aufgrund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002

ÖStZ 2002/871ÖStZ 2002, 489 Heft 19 v. 1.10.2002

Anlage zu Pkt 5 des Erlasses vom 20. 8. 2002, GZ 09 1901/5-IV/9/02

Die Anlage zu Pkt 5 des Erlasses vom 20. 8. 2002, GZ 09 1901/5-IV/9/02 lautet:

1. Allgemeines

Zur Beurteilung, ob ein Unternehmer üblicherweise Bauleistungen erbringt, kann der Abschnitt F „Bauwesen“ der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten -- (ÖNACE 1995), basierend auf der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, herausgegeben von der Statistik Austria, herangezogen werden (Internetadresse: http://www.statistik.at/oenace ).

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