Entsprechend den Beschlüssen des ECOFIN vom November 2000 war österreichischerseits beabsichtigt, die als dem Code of Conduct widersprechende steuerliche Behandlung von aus Niedrigsteuerstaaten bezogenen Schachteldividenden noch vor Jahresende abzuändern. Dabei war beabsichtigt, ab 1. 1. 2003 bei in Niedrigsteuerstaaten gelegenen ausländischen Gesellschaften mit passiven Einkünften generell zur Anrechnungsmethode überzugehen, was durch eine Streichung des dritten Teilstrichs in § 10 Abs 3 KStG erreicht werden sollte. Für „alte" Gesellschaften könnte die bestehende Regelung bis 31. 12. 2005 beibehalten werden. Weiters sollte die asymmetrische Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von Auslandsbeteiligungen (Steuerfreistellung der Veräußerungsgewinne bei gleichzeitiger steuerlicher Wirksamkeit von Verlusten) ab 1. 1. 2003 beseitigt werden. Durch die vorzeitige Auflösung des Parlaments war die fristgerechte Behandlung dieser Materie jedoch nicht mehr möglich und musste auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden.