Im Zuge der Arbeiten zur Neufassung des OECD-Musterabkommens und des Kommentars dazu wurde ua die Kommentierung zu Art 5 („Betriebsstätte“) überarbeitet. Die Änderungen sind zwar weitgehend vom Thema „E-commerce“ geprägt, es wurden aber auch die Begriffe der „festen Geschäftseinrichtungen“, der Bauausführungen und Montagen sowie des abhängigen und unabhängigen Vertreters neu interpretiert. Damit beschäftigt sich der Beitrag.