Der Autor kritisiert die Privilegierung des Tagesgeldes gem § 26 Z 4 EStG gegenüber dem vergleichsweise erschwerten Werbungskostenabzug.
Der Autor kritisiert die Privilegierung des Tagesgeldes gem § 26 Z 4 EStG gegenüber dem vergleichsweise erschwerten Werbungskostenabzug.