Durch die Möglichkeit der Auslagerung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen ändert sich das Rückstellungserfordernis im Jahresabschluss des Arbeitgebers. Das Gutachten des Fachsenats für Handelsrecht und Revision zeigt die Voraussetzungen für die Aufrechnung von Versicherungsleistungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers sowie die Notwendigkeit entsprechender Informationen im Anhang auf.